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Dragan Nisic Limousinen

DN Limousinen (nachstehend „DNL“, „wir“, „uns“, oder „unser“ genannt) stellt Ihnen(nachstehend „Kunde“, „Auftraggeber“, „Leistungsbezieher“, Sie“ oder „Ihnen“ genannt) Transportdienstleistungen (Fahrzeug mit Chauffeur) für Personentransport, Gepäckstransport und Kleingütertransport wie auch Kurierfahrten zur Verfügung.

DN Limousinen stellt Ihnen Transport unabhängige Dienstleistungen als Berater, Organisator und Vermittler zur Verfügung. Durch Abschluss eines Vertrages erkennen Sie die Allgemeinen Geschäfts- Bedingungen an und verpflichten sich, dass Sie diese genau beachten werden.

1. Eigenschaften dieses Vertrages

A Die Nutzung von Transportdienstleistungen, so wie die in Anspruchnahme von Beratungs-Vermittlungs- und anderen Dienstleistungen unterliegen den in diesem Vertrag enthaltenen Rechten und Pflichten.

B Allgemeine Bestimmungen

A Die Nutzung von Transportdienstleistungen, so wie die in Anspruchnahme von Beratungs-Vermittlungs- und anderen Dienstleistungen unterliegen den in diesem Vertrag enthaltenen Rechten und Pflichten.

Alle Preise Gelten ab der aktuellen operativen Adresse von DNL auch für Anreisen zu Beratungszwecken. Alle Fahrten werden nach Stundenpreis zusätzlich extr-km vom DNL Office am Airport Zürich und zurück berechnet. Es sind die mit dem Fahrgast zurückgelegten Kilometer massgebend.

Gebühren wie Kost und Logis des Chauffeurs, ausländische Autobahngebüren, Fährentickets, Bahnverladekosten oder sonstige Gebühren und zusätzliche Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden und können sofort bezahlt werden. Bei späterer Verrechnung kann ein Aufschlag von 5% als Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.

Bei Beschädigung unserer Fahrzeuge durch den den Fahrgast, fehlendes Inventar oder Beschädigung der Inneneinrichtung, haftet der Fahrgast. Dies umfasst auch jegliche Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten und Dachverkleidungen, so wie unangemessene Bedienung der Einrichtung und Bedienelementen.

Das Rauchen in sämtlichen von uns zur Verfügung gestellten Fahrzeugen ist verboten. Zuwiderhandlung kann Zusatzkosten für die Beseitigung der Geruchsbeeinträchtigung, inklusive des Verdienstausfalles nach sich ziehen. Das Essen und Trinken ist nur bedingt gestattet. Der Kunde kann auf Langstrecken Pausen selbst bestimmen, sofern dies die Arbeits- und Ruhezeit Verordnung zu lässt. Lebensmittel welche Verunreinigungen nach sich ziehen oder starke Gerüche verursachen sind nicht gestattet. Den Anweisungen unseres Personals ist unbedingt folge zu leisten.

Aus gesetzlichen Gründen, dürfen in den von uns zur Verfügung gestellten Fahrzeugen nicht mehr Personen befördert werden als im Fahrzeugausweis angegeben sind (inklusive Fahrer).

Der Chauffeur, so wie DNL, übernimmt keine Verantwortung für den Gebrauch und das Mitführen von Alkohol und anderen legalen oder illegalen Substanzen und deren Abgabe an Minderjährige.

Vom Kunden verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Angabenbereinigung, beziehungsweise Überarbeitung so wie Änderungen während der Fahrt, kann zusätzliche Kosten verursachen und wird entweder sofort beglichen oder verrechnet. Die Verrechnung kann eine Gebühr von bis zu 5% beinhalten.

Aus Gründen der Sicherheit ist unserem Personal folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemässen Verhalten, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Kunden auf Mahnungen seitens des Personales nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung des Vertrages keiner separaten Mitteilung. DNL behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages.

DNL behält sich vor, Personen von der Beförderung aus zu schliessen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Personales halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.

Das Personal ist verpflichtet, bedenken über illegale Vorgänge an seine Vorgesetzten weiter zu leiten und kann nach eigenem Ermessen, eine Weiterfahrt, speziell über Landesgrenzen verweigern. Verschlossene Gepäckstücke oder Dokumente, mit Ausnahme von Kurierfahrten, werden nicht ohne den Eigentümer ins Ausland gefahren. Der Kunden erklärt mit der Anerkennung dieses Vertrages, dass weder der Chauffeur noch sonstiges Personal von DNL mit den Aktivitäten des Kunden, seinen persönlichen Sachen oder anderen Vorgängen betreffend des Kunden in Verbindung steht. Ausgenommen die Beförderung selbst. Der Chauffeur ist nicht verpflichtet den Kunden auf lokale Gesetze hin zu weisen (maximal erlaubte Bargeldsummen beim Überqueren von Landesgrenzen, …). Bei Kurierfahrten deklariert der Kunde gesondert, dass geschlossene Gegenstände persönlich versperrt wurden. Das Öffnen obliegt allein dem Adressaten oder der zuständigen Exekutive.

Die Haftung von DNL ist auf den höchstens 3 fachen Wert des vereinbarten Leistungspreises beschränkt.

Alle Insassen sind über einen mit unserem Versicherer abgeschlossenen Rahmenvertrag versichert. Die Leistungsbeschreibung erhalten Sie auf Wunsch in elektronischer Form.

Der Personentransport unterliegt der schweizerischen Arbeits- und Ruhezeiten Verordnung. Diese regelt die maximalen Lenkzeiten, Pausen, Arbeitszeiten, Präsenzzeiten und Ruhezeiten. Grundsätzlich sollte eine Einsatzzeit pro Chauffeur von über 15h nicht geplant werden. Informationen zur logistischen Planung von Personal und Fahrzeugen erhalten Sie telefonisch. Der Kunde akzeptiert die vom Staat vorgegebenen Zwangspausen. Die Einteilung kann direkt mit dem Chauffeur vereinbart werden.

B Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde anerkennt die in diesem Vertrag beschriebenen Vertrags- und Zahlungsbestimmungen durch die Erteilung eines Auftrages als rechtlich bindend an. Ein Auftrag kommt Zustande durch Bestellung per Fax oder Mail, durch eine Onlinebestellung oder durch persönliche, mündliche oder telefonische Buchung, sowohl als auch aufgrund einer Durchführung einer Leistung seitens DNL.

Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftlicheBestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma DNL in Widerspruch stehen sollte, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.

Wenn keine anderen Preiseinheiten angegeben sind, so gilt jeweils der Preis in Schweizer Franken (SFR, CHF). Die Leitwährung bleibt immer Schweizer Franken auch wenn Ihnen ein Angebot in Ihrer Landeswährung angegeben wird, so wird die Rechnung mit allen Zusatzkosten bis zur Summe in Schweizer Franken berechnet.

Durch Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Angaben durch uns in Verbindung mit diesem Vertrag für die Zwecke unserer berechtigten Interessen einverstanden, einschliesslich statistische Auswertung, Bonitätskontrolle und Schutz unseres Vermögens. Wenn Sie diesen Vertrag verletzen, können Ihre personenbezogenen Daten dementsprechend Dritten offen gelegt oder weitergeleitet werden, soweit dies erforderlich ist, um Ansprüche zu verfolgen oder uns entstehende Vermögensschäden zu verhindern.

Sie erkennen an, dass Ihre Benutzung einer mit einem Unternehmen verbundenen CDP Nummer (Preis Code) es erforderlich macht, dass wir Ihre personenbezogenen Angaben diesem Unternehmen zugänglich machen.

Sie haben das Recht, Ihre uns vorliegenden personenbezogenen Angaben einzusehen, zukorrigieren und/oder zu löschen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Erklärung von DNL für Ihre Privatsphäre, die Sie auf Wunsch zugesandt bekommen.

Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Die Zahlung kann Bar oder mit Kreditkarte beglichen werden. Nach ermessen von DNL kann auch per Rechnung bezahlt werden, hierfür begleichen Sie die Rechnung mittels dem gesendeten Einzahlungsschein, ohne Abzüge auf das angegebene Konto. DNL darf die Verrechnung und das Mahnwesen an eine Factoringfirma auslagern. Es gelten die Mahngebühren und Spesen der Factoringfirma. Sollte dies nicht der Fall sein, werden überfällige Beträge mit einem Zinssatz verrechnet, welcher an den Zinssatz der Geschäftsbanken für offene Kontokorrent-Kredite gebunden ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Bei Stornierung will DNL mit grösster Kulanz agieren und vorab prüfen ob die Stornierung früher kommuniziert hätte werden können oder unvermeidbar war. Grundsätzlich behalten wir uns das Recht vor bei Stornierung sämtliche bereits angefallen internen wie externen Kosten zu berechnen. Für die nicht erbrachte Leistung und oder den Verdienstentgang durch reservierte Resourcen werden bis zu 24h vor der Leistungserbringung 100% verrechnet und bis 48 Stunden vorher 50%, jeweils des gesamten Auftragsvolumens. Die Stornogebühren werden auch dann fällig wenn den Auftraggeber keine Schuld trifft. Vermittler haben Ihre Verträge mit Dritten, diesbezüglich an unsere AGB’s an zu passen.

Wird eine vereinbarte Leistung vom Auftraggeber ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu bezahlen.

Falls der Leistungsbezieher und Verursacher von Kosten, Schäden oder anderen Umständen und der Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide solidarisch zu 100%.

Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber keine Schuld trifft.

Ein von uns gestelltes Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Gültigkeit eines Angebotes beträgt 14 Tage. Die Auftragserteilung kann sowohl schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Über die Angegebenen Beträge wird Stillschweigen vereinbart. Die angegebenen Preise sind Richtpreise und können mit zusätzlichen Details bis zur Auftragserteilung ändern. Der Auftraggeber bestätigt seine Buchung ebenfalls mit dem Bekanntgeben der Details betreffend dem Auftrag nach dem Angebot. DNL ist nicht verpflichtet die Richtigkeit der angegebenen Details zu prüfen. Falsche Angaben können Mehrkosten verursachen, welche vom Auftraggeber getragen werden müssen. Ergänzungen Abänderungen und Nebenabreden bedürfen ebenfalls einer Bestätigung durch DNL.

Sämtliche Informationen und Details müssen DNL innerhalb einer zumutbaren Zeit, in endgültiger Fassung und Vollständig vorliegen.

Der Auftraggeber und der tatsächliche Leistungsbezieher erklären sich einverstanden, Fehlleistungen aufgrund falscher Angaben auf Wunsch von DNL, schriftlich zu entschuldigen. Nach Erbringung des Nachweises der Unschuld von DNL, ist jede Anstrengung zur Wiederherstellung des guten Rufes seitens DNL, von den Vertragspartnern zu unterstützen.

Sollte der Auftraggeber oder der Leistungsbezieher im Kontakt mit Medien stehen, muss jede Aussagen bezüglich Ökologie, Wirtschaftsbeziehungen mit DNL und der gleichen, mit DNL abgesprochen werden. DNL hat das Recht auf kosten des Verursachers oder des Auftraggebers zu jeweils 100% eine eigene Darstellung im gleichen medialen Umfeld zu platzieren. Das Personal von DNL selbst ist nicht berechtigt über Kundenbelange Auskunft zu erteilen.

DNL hat das Recht Auskünfte über die Bonität des Auftraggebers ein zu holen. Nach Auftragserteilung hat DNL das Recht ganz von einem Auftrag zurück zu treten, sofern auf Grund der eingezogenen Auskünfte unsere Forderungen gefährdet erscheinen.

Beanstandungen sind nur dann kostenrelevant, wenn diese schriftlich, innerhalb von 48 Stunden nach der Leistungserbringung oder während der Leistungserbringung erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die jeweils auf der Homepage angegebenen Preise.

Mit dem erscheinen der jeweils neuesten Preisliste und AGB’s auf der Homepage von DNL verlieren alle bisherigen Kataloge, Flyer, Preislisten, Angebote und sonstige diesbezügliche Angaben ihre Gültigkeit. Dies trifft auf unterschrieben Preislisten und Vereinbarungen mit Laufzeit nicht zu.

Betriebsstörungen, Behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, die trotz der nach den gegebenen Umständen angewandten Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz von der Vertragserfüllung. Wird durch die oben genannten Umstände die Erfüllung des Auftrages zum genannten Zeitpunkt unmöglich, so gilt der Vertrag als nichtig. Liegt die Verzögerung der Leistungserbringung im akzeptablen Rahmen, so wird mit dem Auftraggeber eine den Möglichkeiten entsprechende Lösung vereinbart. In jedem Fall müssen die bereits verursachten Kosten vom Auftraggeber getragen werden. Bei einer Leistungsabänderung können Mehrkosten entstehen, welche nach Vollendung des Auftrages auf die bestmögliche Art und Weise, ebenfalls dem Auftraggeber verrechnet werden. Wintereinflüsse sind aufgrund von Erfahrungswerten bereits im Angebot zu berücksichtigen. Ausnahmesituationen können auch hier zu unverschuldeten Beeinträchtigungen führen. Die Einschätzung des Chauffeurs ist massgebend.

Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, die an DNL geschuldeten Geldforderungen mit Gegenforderungen zu verrechnen.

DNL übernimmt nur die Verantwortung für von uns genehmigte Fahrten. Ansprüche auf Schadenersatz für nicht von uns genehmigte Fahrten sowie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich eigenverantwortlich über Staatliche- und Kantonale-Gesetze, so wie Gemeindeerlasse informieren müssen. DNL übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Rechtsansprüche der DNL gegenüber ihren Kunden verjähren nicht. Kunde, Auftraggeber und Leistungsbezieher sind verpflichtet im Sinne der Rechtsabklärung, mit DNL und seinen Vertretern zusammen zu arbeiten.

Der Kunde wird durch die Versicherungen von DNL im Rahmen der vertraglichen, verbindlichen Leistungen schadlos gehalten. Darüber hinaus gehende Beträge verbleiben bei DNL.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages gemäss geltendem Recht (vollständig oder teilweise) ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar werden, so gilt diese Bestimmung bzw. dieser Teil einer Bestimmung insoweit nicht als Teil dieses Vertrages und ist Sinngemäss zu ersetzen. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben jedoch vollständig in Kraft.

Unser Ziel ist es, Streitigkeiten stets gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, gilt das Recht der Schweiz als vereinbart und die Zuständigkeit liegt bei den Gerichten in Zürich.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem englischsprachigen Text und dem deutschsprachigen Originaltext geht der Originaltext vor.